Generalinspektion Fettabscheider inkl. Dichtheitsprüfung in Neumünster gesucht? Dann sind Sie beim Sachverständigenbüro Martin Hartzsch jetzt richtig!
Für unsere Kunden in Neumünster konnten wir die Generalinspektion Fettabscheider inkl. Dichtheitsprüfung nach DIN 4040-100 bereits mehrfach in der Vergangenheit durchführen.
Der Betreiber einer Abscheideranlage u.a. in Neumünster ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur u.a. von unserem fachkundigen Personal für Abscheidertechnik durchgeführt werden.
Die Durchführung der Generalinspektion der Fettabscheider in Neumünster erfolgt durch unsere Sachverständigen nach den Richtlinien der DIN 4040-100:
Das Ergebnis der Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung der Fettabscheideranlage in Neumünster wird in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation festgehalten. Die Bemessung der Fettabscheideranlage nach DIN 4040-100 wird dem Prüfbericht zusammen mit den Messwerten beigelegt.
Neben der Spezialisierung auf Generalinspektionen mit Dichtheitsprüfungen von Fettabscheidern gemäß DIN 4040-100 in Neumünster können wir Ihnen auch günstige Entsorgungswege mit lokalen Entsorgungsfachbetrieben vermitteln und im Bedarf auch Beratungsleistung im Rahmen von Sanierungs- und Planungsleistungen durch unsere Sachverständigen erbringen.
Dichtheitsprüfung: Fettabscheidern und Fettabscheideranlagen in Neumünster
Für Beratung und Prüfleistungen nutzen Sie den nebenstehenden Kontakt.